Wie in vielen Städten der DDR lebten auch in Hoyerswerda ausländische VertragsarbeiterInnen. Sie waren in einer gesonderten Unterkunft in der Albert-Schweitzer-Straße untergebracht. Ihr Wohnheim war das erste Angriffsziel während des rassistischen Pogroms im September 1991. Bereits vor den Ausschreitungen waren sie Anfeindungen ausgesetzt.

Vertragsarbeiter in Hoyerswerda
Bericht mit Manuel Nhacutou über mosambikanische Vertragsarbeiter in Hoyerswerda und ihren Kampf um Abfindung und Bleiberecht.

Überfall auf Mosambikaner 1990
Fernsehbericht zu Überfall auf Mosambikaner im Mai 1990. (Quelle: YouTube)

Jorge – Tod eines Vertragsarbeiters
Dokumentation von Monika Hielscher und Matthias Heeder aus dem Jahr 1995. Der Film beleuchtet die Hintergründe des Mordes an Jorge Gomondai im Jahr 1991. Der mosambikanische Vertragsarbeiter gilt als erstes Todesopfer rechter Gewalt im wiedervereinigten Deutschland. Zudem werden die Lebensumstände der aus der ehemaligen DDR nach Mosambik zurückgekehrten Arbeitskräfte gezeigt.

Hintergrund

Arbeiten im Bruderland. Arbeitsmigranten in der DDR und ihr Zusammenleben mit der deutschen Bevölkerung

Offiziell waren die "ausländischen Werktätigen", die ab den 1960er Jahren in die DDR kamen, "Freunde", die eine Ausbildung erhielten, um anschließend beim Aufbau ihrer Heimat, den sozialistischen Bruderländern, zu helfen. Die Wirklichkeit sah jedoch oft anders aus. Ann-Judith Rabenschlag über Anspruch und Wirklichkeit im Leben der "Gastarbeiter" in der DDR.

Dieser Text von Ann-Judith Rabenschlag ist auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung unter der Creative Commons Lizenz by-nc-nd/3.0/de/ veröffentlicht worden.

"Ausländische Werktätige": Die Einwanderer im Auswanderland

Die politische und gesellschaftliche Abgrenzung der frühen DDR gegenüber Westdeutschland und der westlich-kapitalistischen Welt wurde im August 1961 mit dem Bau der Berliner Mauer buchstäblich zementiert und erfuhr erst im Laufe der 1980er Jahre eine gewisse Aufweichung. Bis zum Mauerbau verließen jeden Monat tausende junger Ostdeutscher die DDR in Richtung Westen. Danach war der legale Grenzübertritt nur noch mit Genehmigung der Staatspartei SED möglich – die DDR war ein Auswanderungsland, kein Einwanderungsland.

Dennoch gab es auch in der DDR Zuwanderung. Die größte Gruppe unter den Einwanderern stellten Arbeitsmigranten und -migrantinnen dar, die ab den frühen 1960er Jahren ins Land kamen und im offiziellen Sprachgebrauch als ausländische Werktätige bezeichnet wurden. Die Arbeitsmigration in die DDR entsprach einem allgemeinen Trend während des Kalten Krieges, nach dem das Nachkriegseuropa "in eine nördliche Zuwanderungs- und eine südliche Abwanderungsregion" geteilt wurde.[1] Im Unterschied zur Bundesrepublik schloss die DDR ihre Anwerbeverträge jedoch ausschließlich mit anderen sozialistischen Staaten ab. Während die ersten Arbeitsmigranten aus Nachbarländern kamen, warb die DDR auf Grund des steigenden Bedarfs im Laufe der Jahre auch im außereuropäischen Ausland an. 1963 unterzeichnete die DDR ein erstes Abkommen mit der Volksrepublik Polen, drei Jahre später regelten die beiden Staaten im sogenannten "Pendlerabkommen" den Arbeitseinsatz polnischer Arbeitskräfte im Grenzgebiet. 1967 folgte ein Vertragsabschluss mit Ungarn. Wenige Jahre später unterzeichnete die DDR bilaterale Verträge mit Algerien (1974), Kuba (1975), Mosambik (1979), Vietnam (1980) und Angola (1984). In geringem Umfang sandten die Mongolei (1982), China (1986) und Nordkorea (1986) Arbeitskräfte in die DDR.[2]

Viele junge Männer und keine Wahlmöglichkeiten

In der Mehrheit handelte es sich bei den ausländischen Arbeitskräften um junge Männer. Zur Frage, wie hoch genau der Frauenanteil unter den Arbeitsmigranten war, finden sich in der Forschung wenige und zum Teil widersprüchliche Informationen. Die meisten weiblichen Arbeitskräfte kamen vermutlich aus Polen und Vietnam. Sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen überwogen die Altersgruppen unter 35 Jahren.[3] Im Vergleich zur Bundesrepublik und gemessen an der Gesamtbevölkerung war die Anzahl ausländischer Arbeitsmigranten in der DDR gering. Von den frühen 1960er Jahren bis hin zum Mauerfall im November 1989 lässt sich jedoch eine deutliche Zunahme verzeichnen, vor allem in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre kam es zu einem rasanten Anstieg der Anstellungszahlen. Für 1989 wird die Gesamtzahl ausländischer Vertragsarbeiter und Vertragsarbeiterinnen auf 91.000–94.000 geschätzt.[4]

Die Anstellung der Arbeitskräfte erfolgte auf Grundlage bilateraler Verträge, in denen sich die DDR und das jeweilige Entsendeland über die Modalitäten des Arbeitseinsatzes verständigten. Der Arbeitseinsatz ausländischer Arbeitskräfte war also durchweg staatlich organisiert, die Anreise der Vertragsarbeiter erfolgte in Gruppen, individuelle Vertragsaushandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gab es nicht.[5] Ebenso wie in den westlichen Industriestaaten übernahmen auch die "Gastarbeiter der DDR" vorrangig monotone, ungelernte und in anderer Hinsicht unattraktive Arbeiten. Sie arbeiteten gehäuft im Schichtdienst, mit veralteter Ausrüstung, am Fließband, sowohl in der Leicht- und Schwerindustrie als auch im Kohleabbau. Zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs der DDR waren in annähernd 1000 sogenannten volkseigenen Betrieben der DDR ausländische Vertragsarbeiter angestellt.[6] Ihren Wohnort durften die ausländischen Arbeitnehmer nicht eigenständig wählen. Ihre Unterbringung wurde stattdessen vom Einsatzbetrieb organisiert und erfolgte in Wohnheimen, in denen nur ausländische Arbeitskräfte wohnten. Auch die Belegung der Zimmer wurde von der Betriebsleitung organisiert, pro Zimmer wurden bis zu vier Bewohner untergebracht. Männer und Frauen wohnten voneinander getrennt, selbst Ehepaare hatten keinen Anspruch auf ein gemeinsames Zimmer. Eine Einlasskontrolle registrierte An- und Abwesenheit der Bewohner und eventueller Besucher. Übernachtungsbesuch musste bei der Wohnheimleitung beantragt werden, ebenso die eigene Übernachtung außer Haus.[7]

Ein langfristiger Aufenthalt der ausländischen Vertragsarbeiter war nicht vorgesehen. Stattdessen basierten die bilateralen Verträge auf dem sogenannten Rotationsprinzip, nach dem Arbeitsmigranten in der Regel nach maximal fünf Jahren wieder in ihr Heimatland zurückgeschickt und durch Neuankömmlinge ersetzt wurden. Vertragsverlängerungen waren theoretisch möglich, bedurften jedoch der Zustimmung beider Staaten. Das Aufenthaltsrecht der ausländischen Arbeitskräfte war stets an ein bestehendes Arbeitsverhältnis geknüpft. Endete der Arbeitsvertrag, erlosch damit auch das Aufenthaltsrecht. Darüber hinaus konnten ausländische Vertragsarbeiter jederzeit vorzeitig entlassen und in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden, wenn ihnen ein Verstoß gegen die "sozialistische Arbeitsdisziplin" zur Last gelegt wurde. Inwiefern ein solcher Verstoß stattgefunden hatte, lag im Ermessen des jeweiligen Einsatzbetriebes.[8]

Eine doppelte Ausbildung?

Die Frage nach der Motivation der SED-Regierung, ausländische Arbeitskräfte zu beschäftigen, ist in der Forschung vielfach diskutiert worden. Folgt man der Darstellung der DDR-Presse, stellte die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ein Ausbildungs- und Hilfsprogramm gegenüber sozialistischen Bruderstaaten dar. So berichtete die Junge Welt von Osvaldo Estay aus Chile, der in der DDR "vieles lernen [muss], wozu er in Chile keine Gelegenheit hatte."[9] Für Dich sprach von kubanischen und mosambikanischen Arbeitskräften in der Lausitz, die "das Gelernte mit nach Hause nehmen" würden, um "beim Aufbau einer jungen Industrie" mitzuhelfen.[10] Und die Vietnamesinnen, die in einem Berliner Betrieb als Näherinnen arbeiteten, würden "später ihr Wissen und Können bei der Industrialisierung der Heimat weitergeben."[11] Laut Darstellung der DDR-Presse kamen die Arbeitsmigranten zudem in den Genuss einer weltanschaulichen Ausbildung. Im alltäglichen Miteinander mit ihren deutschen Kollegen sollten sie den real existierenden Sozialismus erleben und dieses Gedankengut anschließend in ihre Heimatländer exportieren. Es ginge, so das Neue Deutschland, bei der Ausbildung der Zuwanderer auch um die "Entwicklung ihrer Persönlichkeit".[12] Das gängige Erzählmuster der DDR-Presse kann daher als "Narrativ der zweifachen Ausbildung" bezeichnet werden.[13] Funktion dieses Narrativ war jedoch nicht allein die positive Selbstdarstellung der Staatspartei und ihrer Politik. Das Narrativ diente auch der Abgrenzung gegenüber der Gastarbeiter-Politik des kapitalistischen Westens und insbesondere der Bundesrepublik, die im öffentlichen Diskurs der DDR als "Fremdarbeiterpolitik" bezeichnet und damit in unmittelbare Nähe der nationalsozialistischen Verbrechen gerückt wurde.[14]

Vielmehr Ausbeutung

Die Forschung ist sich allerdings weitgehend einig, dass der Mangel an einheimischen Arbeitskräften, insbesondere im Bereich unqualifizierter Tätigkeiten, die zentrale Motivation der SED-Regierung war, Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben.[15] Ebenso wie die kapitalistischen Anwerbestaaten Europas reagierte die DDR auf arbeitsmarktpolitische Notwendigkeiten. Die Frage, inwiefern die Arbeitsmigranten in der DDR trotz allem sinnvolle Tätigkeiten erlernten, ist je nach Nationalität und Einsatzort, vor allem aber je nach Zeitpunkt unterschiedlich zu beantworten. Mehrere Forscher halten fest, dass eine Qualifizierung der Vertragsarbeiter zwar zu Beginn der Anwerbepolitik angestrebt wurde, im Laufe der Jahre aber an Bedeutung verlor und in den 1980er Jahren kaum noch eine Rolle spielte.[16] Darüber hinaus bestimmte das bereits vorhandene Bildungsniveau der einreisenden Arbeitskräfte, inwiefern diese mit anspruchsvollen und weiterbildenden Aufgaben betraut wurden oder ob ihre Arbeit auf simple, monotone Handgriffe beschränkt blieb. Während beispielsweise die mosambikanischen Zuwanderer in der Regel weder fachliche noch sprachliche Vorkenntnisse mitbrachten, wenn sie in die DDR einreisten, sprachen ungarische Arbeitskräfte zum Teil deutsch und hatten bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorzuweisen.[17]

"Freunde aus dem Ausland"

Nach Darstellung der DDR-Printmedien waren die ausländischen Vertragsarbeiter gut in die DDR-Gesellschaft integriert. Die Zugereisten, so der Tenor, hätten in der DDR eine "zweite Heimat" gefunden. Enge Bande zur einheimischen Bevölkerung seien geknüpft worden. In vielen Beiträgen werden Arbeitsmigranten schlicht als "Freunde" bezeichnet.[18] Diese Darstellung entsprach dem Selbstverständnis der DDR als antifaschistischem Staat, der die braune deutsche Vergangenheit erfolgreich hinter sich gelassen hatte. In der DDR, so Erich Honecker im August 1978, sei "der menschenfeindliche Rassismus mit der Wurzel ausgerottet" worden.[19] Klassenbewusstsein, nicht Ethnizität sollte das entscheidende Kriterium für Abgrenzung und Identitätsstiftung sein. Rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen waren tabu – was sprachlich nicht artikuliert wurde, so die dahinterstehende Hoffnung, würde auch in der sozialen Wirklichkeit keinen Raum einnehmen.

Ein näherer Blick auf die sprachliche Artikulierung dieses Wunschbildes zeigt jedoch, dass es hier nicht allein bei der Umsetzung in die Realität haperte. Eine Diskriminierung ausländischer Arbeitskräfte fand nicht nur im sozialpolitischen Umgang mit ihnen statt, sondern manifestierte sich bereits in den propagandistischen Thesen von Völkerfreundschaft und erfolgreicher Integration. Gleich auf mehreren Ebenen wird in der Berichterstattung der DDR-Presse über ausländische Arbeitskräfte ein Machtgefälle aufgebaut, das die Bürger der DDR als überlegen, die Zugewanderten als unterlegen darstellt. So werden DDR-Bürger in der Rolle des Helfenden, des Lehrers und Erwachsenen präsentiert, die Zugewanderten in der Rolle des Bedürftigen, des Schülers oder gar des Kindes. Die Infantilisierung der Arbeitsmigranten zeigt sich etwa in ihrer konsequenten Anrede mit Vornamen, während deutsche Arbeitskollegen mit Nachnamen genannt werden.[20] Dieses Machtungleichgewicht wurde auch in anderen diskursiven Zusammenhängen reproduziert. So ist etwa in den Betriebsakten von der "Erziehung" der Arbeitsmigranten die Rede, die trotz ihres erwachsenen Alters als "Jungen" und "Mädchen" bezeichnet werden.[21] Selbst DDR-Bürgerinnen, die in Eingaben um die Verlängerung des Aufenthaltsrechts ihres ausländischen Partners bitten, reproduzieren das Machtgefälle, so etwa eine Verfasserin, die betont, dass ihr Freund es ernst mit der Beziehung meine, "obwohl er ein Mosambikaner" sei.[22] Es ist die These des britischen Schriftstellers Rudyard Kipling von der "Bürde des weißen Mannes", die hier in paternalistischem Ton in Form der "Bürde des DDR-Bürgers" zum Leben erweckt und mit dem Pflichtgefühl eines guten Sozialisten erklärt wird. Fremdenfeindliche Vorkommnisse in der DDR können also nicht pauschal auf die mangelnde Durchsetzungskraft einer auf Gleichberechtigung ausgerichteten Staatsideologie zurückgeführt werden. Vielmehr war die Diskriminierung Nicht-Deutscher bereits in der sprachlichen Artikulation dieser Ideologie selbst verankert.

Fast unüberwindbare Hürden für Liebe und Freundschaft

Nichtsdestotrotz gab es viele Arbeitsmigranten, die den nahen Anschluss an die DDR-Gesellschaft suchten, und auf der anderen Seite DDR-Bürger, die versuchten, diesen Integrationswünschen zu entsprechen. Am deutlichsten zeigt sich dies an der Vielzahl binationaler Liebesbeziehungen. Eine rigide Gesetzgebung erschwerte diese Partnerschaften jedoch erheblich. So bedurften Eheschließungen zwischen DDR-Bürgern und Ausländern der Genehmigung beider Staaten. Und selbst in den seltenen Fällen, in denen eine Eheschließung genehmigt wurde, bedeutete dies für den ausländischen Partner kein Bleiberecht – auch dann nicht, wenn das Paar bereits gemeinsame Kinder hatte. Im Falle einer Schwangerschaft wurden Vertragsarbeiterinnen in der Regel vor die Wahl zwischen Ausreise oder Abtreibung gestellt. Diese Regelungen wurden erst Ende der 1980er Jahre gelockert. Großzügiger waren die Regelungen nur im Falle schwangerer Polinnen, die ihr Kind in der DDR zur Welt bringen durften.[23]

In den Betrieben arbeiteten ausländische Vertragsarbeiter gemeinsam mit deutschen Kollegen. Auch hier gab es also Möglichkeiten des gegenseitigen Kennenlernens. Seitens der deutschen Betriebsleitungen gab es durchaus Integrationsversuche. Ausländischen Arbeiterkollektiven standen ein Gruppenleiter und ein Dolmetscher des eigenen Herkunftslandes vor, die zwischen Betriebsleitung und Landsleuten vermitteln sollten. Die Arbeitsmigranten waren Teil der Arbeiterbrigaden, kamen ebenfalls für Preise und Auszeichnungen in Betracht und durften eigene nationale Feiertage feiern.[24] Ein Problem blieb jedoch oft die Sprachbarriere. Zwar gab es verpflichtende Deutschkurse für die Arbeitsmigranten. Das hier gelehrte Vokabular war jedoch auf die Tätigkeit in der Fabrik und weniger auf den außerbetrieblichen Alltag ausgerichtet.[25]

Als problematisch erwies sich für die Betriebsleitungen zudem die ideologische Vorgabe, einer Gesellschaft anzugehören, die frei von Rassismus war. Das Spannungspotenzial des multikulturellen Miteinanders am Arbeitsplatz wurde dadurch schlicht verleugnet. Die Berichte über den Einsatz der ausländischen Arbeitskräfte, welche die volkseigenen Betriebe dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (SfAL) mehrmals pro Jahr zukommen lassen mussten, nennen zahlreiche Vorfälle, bei denen es zu (teilweise gewaltsamen) Auseinandersetzungen zwischen deutschen und ausländischen Angestellten kam.[26] In den Betriebsakten werden solche Auseinandersetzungen als "Besondere Vorkommnisse" verbucht. Diese Bezeichnung stimmt jedoch kaum mit der Häufigkeit ihres Auftretens überein, sondern muss als Versuch gesehen werden, am Wunschbild eines spannungsfreien interkulturellen Miteinanders festzuhalten. Die "Lösung" der rapportierten Zwischenfälle bestand meist in der Abschiebung der am Vorkommnis beteiligten ausländischen Arbeitskräfte.[27] Inwiefern bei diesen Konflikten stets die unterschiedliche Herkunft, oder aber doch nur interpersonelle Antipathien ausschlaggebend waren, ist an Hand dieser Quellen nicht zweifelsfrei zu sagen. Da ein ethnischer Konflikt auf Grund staatsideologischer Vorgaben jedoch von vornherein ausgeschlossen wurde, war konstruktiven Konfliktlösungen und einem interkulturellen Zusammenwachsen damit oft der Weg verstellt.

Hinsichtlich des nachbarschaftlichen Zusammenlebens von DDR-Bürgern und Arbeitsmigranten gab es allenfalls halbherzige Integrationsversuche der Behörden. Zahlreiche Eingaben, in denen sich DDR-Bürger über ihre ausländischen Nachbarn beschweren, zeichnen das Bild eines angespannten nachbarschaftlichen Verhältnisses.[28] Der Umstand, dass die Arbeitsmigranten in großen Gruppen und auf engem Raum untergebracht waren, und es sich bei ihnen überwiegend um junge Männer handelte, trug hier sicher erheblich zu Nachbarschaftskonflikten bei. Seitens der DDR-Behörden versuchte man zunächst zu vermitteln. Das SfAL bestellte zu klärenden Gesprächen ein, an denen Vertreter beider Konfliktparteien teilnahmen.[29] Da diese Gespräche jedoch nur selten die gewünschte Einigung erbrachten, löste das SfAL andauernde Konflikte letztlich durch eine physische Segregation: Entweder wurden die deutschen Beschwerdeführer umgesiedelt, oder aber die betroffenen Arbeitsmigranten. "Wir sehen", resümiert der stellvertretende Staatssekretär im SfAL Horst Rademacher 1986 in einem Brief an den Staatssekretär der Staatlichen Plankommission Wolfgang Greß, "nach jahrelangen Erfahrungen und Versuchen solche Probleme zu mildern keine andere Lösung".[30]

Am Ende zerplatzte die Blase des Mythos der Freundschaft

Als im Laufe des Herbstes 1989 die Spannungen zwischen Bevölkerung und Staatsmacht zunahmen, wirkte sich dies auch auf das Verhältnis zwischen DDR-Bürgern und Arbeitsmigranten aus. Ausländer wurden zur Projektionsfläche von Angst und Wut und verstärkt als Konkurrenten im Kampf um knappe Ressourcen wahrgenommen. "Wir haben nichts zu verschenken! […] Keinen proletarischen Internationalismus auf Kosten der eigenen Bevölkerung", hieß es in einer Eingabe aus Waren vom 10. November 1989, dem Tag nach den Mauerfall.[31] Und ein Bürger aus Radelbeul hielt am 5. Dezember 1989 fest: "Es sind jetzt nicht die Zeiten dafür gegenüber Ausländern den Weihnachtsmann zu spielen."[32]

Während das SfAL in den Jahren zuvor auf derlei Eingaben mit einer kritischen Zurechtweisung und einem Appell an das internationale Solidaritätsgefühl reagiert hatte, fehlte diese Schärfe in den Antwortschreiben aus dem Herbst und Winter 1989/90. Anstatt fehlende Solidarität anzuprangern, wies die Behörde nun lediglich auf den wirtschaftlichen Nutzen der in der DDR wohnenden Arbeitsmigranten hin.[33] Eine Eingabe von über dreißig deutschen Arbeitern des Volkseigenen Betriebs (VEB) Bandstahlkombinat Hermann Matern in Eisenhüttenstadt offenbart den Autoritätsverlust der SED und ihrer Sprachpolitik schließlich überdeutlich. Man sei "gegen die durch die Regierung beschlossene weitere Einbürgerung von ausländischen Bürgern in unsere Republik. Wir sind zutiefst enttäuscht, dass auch diese Entscheidung ohne Zustimmung des Volkes getroffen wurde und erwarten hierzu eine öffentliche Stellungnahme. Wir sind das Volk und haben über unsere Zukunft mitzuentscheiden!"[34]

"Wir sind das Volk" – der Protestruf der Montagsdemonstrationen, der auf die Beseitigung der Diktatur und auf demokratische Reformen in der DDR abzielte und wenig später in der Variante "wir sind ein Volk" die deutsche Wiedervereinigung einforderte, dient hier dazu, mit den Parolen der SED von Völkerfreundschaft und internationaler Solidarität zu brechen. Die ausländischen Vertragsarbeiter haben in diesem "Wir" keinen Platz. Das "Volk" wird hier nicht (im Sinne der bürgerlichen Revolution) als Souverän benannt, sondern als ethnische Einheit angeführt: Der Volksbegriff wird nicht demokratisch, sondern völkisch verstanden. Im Zuge des Zusammenbruchs des politischen Systems der DDR, der Abwicklung der volkseigenen Betriebe und vor dem Hintergrund eines zunehmend fremdenfeindlichen Klimas, kehrte die überwiegende Mehrheit der Arbeitsmigranten schließlich in ihre Heimatländer zurück.

 

Fußnoten:

1.
Klaus J. Bade, Europa in Bewegung. Migration vom späten 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 2002, S. 304.
2.
Sandra Gruner-Domić, Zur Geschichte der Arbeitskräftemigration in die DDR. Die bilateralen Verträge zur Beschäftigung ausländischer Arbeiter (1961–1989), in: Internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung 32 (Juni 1996) 2, S. 204–230, hier S. 206ff.
3.
Für detailliertere Informationen zum Frauenanteil vgl.: Ann-Judith Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf. Ausländische Arbeitskräfte in der Wahrnehmung von Staat und Bevölkerung der DDR (Diss.), Stockholm 2014, S. 22.
4.
Hanns Thomä-Venske, Notizen zur Situation der Ausländer in der DDR, in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (1990) 3, S. 125–131, hier S. 126; Andreas Müggenburg, Die ausländischen Vertragsarbeitnehmer in der ehemaligen DDR. Darstellung und Dokumentation, Berlin 1996, S. 8; Gruner-Domić, Geschichte der Arbeitskräftemigration (Anm. 2), S. 229; die Autoren nennen leicht unterschiedliche Zahlen.
5.
Zu den bilateralen Verträgen, vgl. u. a.: Dirk Jasper, Ausländerbeschäftigung in der DDR, in: Marianne Krüger-Potratz (Hg.), Anderssein gab es nicht. Ausländer und Minderheiten in der DDR, Münster/New York 1991, S. 151–189; Gruner-Domić, Geschichte der Arbeitskräftemigration (Anm. 2); Mirjam Schulz, Migrationspolitik in der DDR. Bilaterale Anwerbungsverträge von Vertragsarbeitnehmern, in: Kim Christian Priemel (Hg.), Transit-Transfer, Berlin 2011, S. 143–168.
6.
Dennis Kuck, ‚Für den sozialistischen Aufbau ihrer Heimat‘? Ausländische Vertragsarbeitskräfte in der DDR, in: Jan C. Behrends, Thomas Lindenberger und Patrice G. Poutrus (Hg.), Fremde und Fremd-Sein in der DDR. Zu historischen Ursachen der Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland, Berlin 2003, S. 271–281, hier S. 276; Nikolaus Werz, Lateinamerikaner in der DDR, in: Deutschland-Archiv (2009) 5, S. 846–855, hier S. 848; Michael Feige, Vietnamesische Vertragsarbeiter. Staatliche Ziele – lebensweltliche Realität, in: Almut Zwengel (Hg.), Die ‚Gastarbeiter‘ der DDR. Politischer Kontext und Lebenswelt (Studien zur DDR-Gesellschaft, Bd. 13), Berlin 2011, S. 35–52, hier S. 36; Müggenburg, ausländische Vertragsarbeitnehmer (Anm. 4), S. 16f; Die Formulierung "Gastarbeiter der DDR" ist der Antologie Zwengels entnommen. Vgl.: Zwengel, Gastarbeiter der DDR (Anm. 6).
7.
Kuck, für den sozialistischen Aufbau (Anm. 6), S. 275; Andrzej Stach und Saleh Hussain, Ausländer in der DDR. Ein Rückblick, Berlin 1991, S. 16; Müggenburg, ausländische Vertragsarbeitnehmer (Anm. 4), S. 13.
8.
Kuck, für den sozialistischen Aufbau (Anm. 6), S. 274; Thomä-Venske, Notizen zur Situation (Anm. 4), S. 127; Jasper, Ausländerbeschäftigung (Anm. 5), S. 173; Heidemarie Beyer, Entwicklung des Ausländerrechts in der DDR, in: Manfred Heßler (Hg.), Zwischen Nationalstaat und multikultureller Gesellschaft. Einwanderung und Fremdenfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1993, S. 211–229, hier S. 214; Müggenburg, ausländische Vertragsarbeitnehmer (Anm. 4), S. 18.
9.
Junge Welt, 25.7.1978, S. 4.
10.
Für Dich, 1981, Nr. 24, S. 18.
11.
Für Dich, 1989, Nr. 6, S. 8. Weitere Beispiele in: Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf (Anm. 3), S. 86f.
12.
Neues Deutschland, 6. März 1989, S. 2.
13.
Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf, (Anm. 3), S. 86–88.
14.
Vgl. z. B.: Lothar Elsner, Zum Wesen und zur Kontinuität der Fremdarbeiterpolitik des deutschen Imperialismus, in: Wesen und Kontinuität der Fremdarbeiterpolitik des deutschen Imperialismus. Materialien einer wissenschaftlichen Konferenz, Rostock 1974, S. 2–76.
15.
Sandra Gruner-Domić, Beschäftigung statt Ausbildung. Ausländische Arbeiter und Arbeiterinnen in der DDR (1961–1989), in: Jan Motte, Rainer Ohliger und Anne von Oswald (Hg.), 50 Jahre Bundesrepublik – 50 Jahre Zuwanderung. Nachkriegsgeschichte als Migrationsgeschichte, Frankfurt a. M./New York 1999, S. 215–240, hier S. 216; Stach und Hussain, Ausländer in der DDR (Anm. 7), S. 11; Müggenburg, ausländische Vertragsarbeitnehmer (Anm. 4), S. 8; Kuck, für den sozialistischen Aufbau (Anm. 6), S. 271; Jasper, Ausländerbeschäftigung (Anm. 5), S. 153; Werz, Lateinamerikaner (Anm. 6), S. 848; Mike Dennis, Die vietnamesischen Vertragsarbeiter und Vertragsarbeiterinnen in der DDR, 1980–1989, in: Ders. und Karin Weiss (Hg.), Erfolg in der Nische? Die Vietnamesen in der DDR und in Ostdeutschland, Münster 2005, S. 15–49, hier S. 17f; Rita Röhr, Ideologie, Planwirtschaft und Akzeptanz, in: Behrends, Lindenberger und Poutrus, Fremde und Fremd-Sein (Anm. 6), S. 283–307, hier S. 290; Schulz, Migrationspolitik in der DDR (Anm. 5), S. 143; Bade, Europa in Bewegung (Anm. 1), S. 339; Anja Strnad, Vertragsarbeiter in der Leichtindustrie am Beispiel des VEB Textilkombinat Cottbus, in: Priemel, Transit – Transfer (Anm. 5), S. 169-187, hier S. 169. Lediglich Elsner und Elsner spielen die wirtschaftliche Motivation der SED deutlich herunter. Vgl.: Eva-Maria Elsner und Lothar Elsner, Zwischen Nationalismus und Internationalismus. Über Ausländer und Ausländerpolitik in der DDR, 1949–1990, Rostock 1994, S. 30; Dies., Ausländer und Ausländerpolitik in der DDR (Hefte zur DDR-Geschichte, Abhandlungen 2), Berlin 1992, S. 26.
16.
Kuck, für den sozialistischen Aufbau (Anm. 6), S. 272f; Stach und Hussain, Ausländer in der DDR (Anm. 7), S. 11; Müggenburg, ausländische Vertragsarbeitnehmer (Anm. 4), S. 10; Schulz, Migrationspolitik in der DDR (Anm. 5), S. 147f.
17.
Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf (Anm. 3), S. 129.
18.
Ebd., S. 82f.
19.
Grußadresse des Generalsekretärs des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, an die Weltkonferenz zum Kampf gegen Rassismus und Rassendiskriminierung in Genf, 14. August 1978, in: Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR (Hg.): Gegen Rassismus, Apartheit und Kolonialismus. Dokumente der DDR 1977–1982, Berlin 1983, S. 158. Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf (Anm. 3), S. 94–99.
20.
Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf (Anm. 3), S. 94–99.
21.
Ebd., S. 120 und S. 125–127.
22.
Eingabe aus Burg, 16.8.1983, in: Bundesarchiv (BArch), DQ3, 855; Vgl. auch: Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf (Anm. 3), S. 177–192.
23.
Annegret Schüle, Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter in der DDR: "Gewährleistung des Prinzips der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung"?, in: Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts 2002, Heft 1, S. 80–100, hier S. 94f.; Müggenburg, ausländische Vertragsarbeitnehmer (Anm. 4), S. 18; Für detaillierte Informationen zum Einsatz polnischer Arbeitskräfte vgl: Rita Röhr, Hoffnung – Hilfe – Heuchelei. Geschichte des Einsatzes polnischer Arbeitskräfte in Betrieben des DDR-Grenzbezirks Frankfurt/Oder 1966–1991, Berlin 2001.
24.
Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf (Anm. 3), S. 24 und 85.
25.
Müggenburg, ausländische Vertragsarbeitnehmer (Anm. 4), S. 16f.
26.
Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf (Anm. 3), S. 149–155.
27.
Ebd., S. 155–159.
28.
Ebd., S. 199–206.
29.
Ebd., S. 205.
30.
Brief vom 24.6.1986 von Rademacher an Greß, in: BArch, DQ3, 1809.
31.
Eingabe aus Waren, 10.11.1989, in: Barch, DQ3, 1804.
32.
Eingabe aus Radebeul, 5.12.1989, in: BArch, DQ3, 1801.
33.
Rabenschlag, Völkerfreundschaft nach Bedarf (Anm. 3), S. 206–213.
34.
Eingabe aus Eisenhüttenstadt, 9.11.1989, in: BArch, DQ3, 1805.

 

Quelle:

Rabenschlag, Ann-Judith (2016). Arbeiten im Bruderland. Arbeitsmigranten in der DDR und ihr Zusammenleben mit der deutschen Bevölkerung. Verfügbar unter: www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/233678/arbeiten-im-bruderland-arbeitsmigranten-in-der-ddr-und-ihr-zusammenleben-mit-der-deutschen-bevoelkerung (zuletzt aufgerufen am 28.10.2016).

Hintergrund

Durchgeboxt: Ein mosambikanischer Vertragsarbeiter erzählt

Ibraimo Alberto lebte als mosambikanischer Vertragsarbeiter in Ostberlin. Im Rahmen einer Veranstaltung der autofocus Videowerkstatt und der Initiative „Pogrom 91“, die im Mai 2016 in Leipzig stattfand, berichtete er von seiner Ankunft und seinem Leben in der DDR und seiner Boxkarriere, die ihn nach der Wende nach Schwedt an der Oder führte. Von dort zog er schließlich mit seiner Familie nach Karlsruhe. Im Interview erläutert er, warum er Schwedt nach über 25 Jahren verließ und ihn die Ereignisse in Hoyerswerda im Herbst 1991 nicht überraschten.

Teil 1

Teil 2

Ibraimo Alberto hat die Erlebnisse seiner Lebensgeschichte ausführlich in dem Buch "Ich wollte leben wie die Götter" beschrieben.

Hintergrund

Vietnamesische VertragsarbeiterInnen in der DDR

Tausende VertragsarbeiterInnen aus Vietnam lebten und arbeiteten in der DDR – einige von ihnen auch in Hoyerswerda. Sie gehörten zu den Ersten, die im September 1991 attackiert wurden.

VietnamesInnen in der DDR: Größte Gruppe ausländischer VertragsarbeiterInnen

Seit den 1970er Jahren schloss die DDR Verträge mit anderen sozialistischen Staaten, um ausländische ArbeiterInnen in ihren Betrieben einzusetzen. Diese wurden u.a. aus Algerien, Kuba, Mosambik und Angola angeworben. Die mit Abstand größte Gruppe ausländischer ArbeitnehmerInnen stammte jedoch aus Vietnam – kurz vor der deutschen Wiedervereinigung lebten rund 60.000 Menschen vietnamesischer Herkunft in der DDR.

Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung schilderte die Situation der in der DDR lebenden VietnamesInnen im Jahr 2009 in der Ausstellung: „Als Arbeitskraft willkommen. Vietnamesische Vertragsarbeiter in der DDR“. Der Aufbruch in die DDR galt vielen als Auszeichnung und ein Privileg, denn Vietnam war vom Krieg zerstört und verschuldet. Außerdem mangelte es an Studien- und Ausbildungsplätzen. Die jungen Männer und Frauen wurden mit ihrem Arbeitsplatz in der DDR oft zu den einzigen ErnährerInnen ihrer Familien in Vietnam. Damit waren sie jedoch auch dauerhaft von ihren Angehörigen getrennt. „Die wenigen Möglichkeiten der Kontakterhaltung per Telefon oder des Verschickens von Waren führten oft zu Entfremdungen innerhalb Familien oder Paar- und Ehebeziehungen“, berichtet Regina Knoll in ihrer Studie zu vietnamesischen VertragsarbeiterInnen im Jahr 2011.

Wie die Sozialwissenschaftlerin darlegt, war in Vietnam nur sehr wenig über die Arbeitsbedingungen in der DDR bekannt. Als „weit verbreitet“ galt jedoch die Erwartung, „dass es dort die Möglichkeit gab, mehr Geld zu verdienen, als in der SRV (Socialist Republic of Vietnam)“. Vom Einkommen der VietnamesInnen wurden allerdings 12 Prozent abgezogen, welche an die hoch verschuldete Regierung Vietnams gezahlt wurden.

Weil sich die wirtschaftliche Situation im Laufe der 1980er Jahre in der DDR verschlechterte, wurden in immer größerer Zahl VertragsarbeiterInnen aus Vietnam eingesetzt. Knoll berichtet in ihrer Untersuchung, dass die VietnamesInnen dabei körperlich schweren und monotonen Arbeitsbereichen zugeteilt wurden und in der Leicht- und Schwerindustrie sowie im Maschinenbau tätig waren. „Die Arbeiten am Fließband und an Stanzmaschinen waren keine begehrten Positionen unter den DDR-Bürger_innen, da sie wenig Qualifikationen benötigten und nur geringe Aufstiegschancen versprachen. Hier und an anderen Stellen, erfolgte daher der Einsatz von Arbeitsmigrant_innen,“ so Knoll.

Abschottung von der DDR-Bevölkerung und reglementierter Alltag

Die in der DDR lebenden VietnamesInnen wurden wie alle ausländischen VertragsarbeiterInnen in Wohnheimen untergebracht. „Im Privaten waren Kontakte mit DDR-Bürgern nicht erwünscht. Auch wurden sie durch die abgeschottete Wohnsituation mit Pförtnern und strengen Besuchsregelungen deutlich erschwert“, beschrieb die brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung ihre Situation. Wie stark Alltag und Arbeit der VietnamesInnen reglementiert waren, schildert Knoll: „In einem bürokratischen Fachjargon wurde in den Verträgen akribisch festgehalten wer wieviel von welchen Dingen bekommen sollte. Angefangen bei Handtüchern (je vier Stück, zwei hell und zwei dunkel), über Geschirr (1 Tasse, 1 Untertasse, 1 Becher, 2 Teller – einer flach, einer tief), bis hin zu den Aschenbechern (einer pro Raum) wurde alles aufgezählt. (…) Für Luxusartikel war in den Vereinbarungen und im Leben der Vertragsarbeiter_innen offensichtlich kein Platz, schließlich waren sie zum Arbeiten da und nicht um sich hier wohl zu fühlen. Ein längerer Aufenthalt war von Anfang an, auch im Hinblick auf die spartanischen Lebensbedingungen, ausgeschlossen. In Relation zu den oft ärmeren Verhältnissen in der SRV, erschienen jedoch vielen die Bedingungen in den Wohnheimen als eine positive Wandlung der Umstände.“

Neben der Arbeit war der Handel mit selbstgenähten Jeans, die in DDR selten zu kaufen waren, oft der einzige Kontakt zwischen VietnamesInnen und Deutschen. „Das nicht legale Geschäft florierte. (…) Beide Seiten waren höchst zufrieden und die stets überwachende Staatssicherheit tolerierte den bis ins Detail dokumentierten illegalen Handel, solange die Planerfüllung in den Betrieben nicht in Gefahr geriet“, schreibt Knoll.

Schwangere Vertragsarbeiterinnen: Ausreise oder Schwangerschaftsabbruch

Über das Thema Schwangerschaft bei ausländischen Arbeiterinnen sprach die Sozialwissenschaftlerin Regina Knoll für eine im Jahr 2011 erschiene Studie mit der Vietnamesin Thanh, die seit 1987 in Zwickau als Vertragsarbeiterin tätig war:

Regina: „Ihre Tochter wurde '92 geboren. Und wie war das in der DDR, durften da Kinder geboren werden?“
Thanh: „Nein, war verboten.“
Regina: „Und was ist mit den Frauen passiert, die doch schwanger wurden?“
Thanh: „Dann mussten sie entweder nach Hause oder abtreiben.“
Regina: „Und hier bleiben durften sie nicht?“
Thanh: „Nee, in den Verträgen stand ja auch drin, dass die Frauen herkommen durften um zu arbeiten und nicht um Kinder zu kriegen und natürlich hätten sie dann Erziehungsurlaub nehmen müssen und das wäre nicht möglich gewesen. Und deshalb haben viele hier abgetrieben.“
Regina: „War das dann auch möglich in den Kliniken?“
Thanh: „Ja, ja Kliniken – wurde dann auch von der Krankenkasse bezahlt – aber waren viele.”
Regina: „Viele, die abgetrieben haben?“
Thanh: „Ja, viele.“
Regina: „Und kannten Sie im Heim Menschen, die abgetrieben haben?“
Thanh: “Ja, ja.“
Regina: „Und wie war das – wußten diese in der Zeit, an wen sie sich wenden konnten?“
Thanh: „Nee. In der Situation – die meisten wollten unbedingt hier bleiben und nicht nach Hause gehen. Im Vertrag standen fünf Jahre und diese wollten sie auch hier bleiben. Und plötzlich passiert das. Abtreiben war dann ganz normal. Ja gut, in Vietnam ist das anders – erst heiraten und dann Kinder. Und hier haben sie zusammen gelebt und haben auch zu Hause nichts gesagt und so war das dann – wenn Schwangerschaft dann gleich abtreiben. Und war auch keine Beratung – gar nichts – wir mussten selber entscheiden ja oder nein.“
Regina: „Und gab es Fälle, bei denen Frauen zurück geschickt werden sollten und doch hier ihre Kinder geboren haben?“
Thanh: „Also bei uns gab es eine Frau, die war im sechsten oder siebten Monat schwanger und die musste nach Vietnam zurück – aber sie wollte nicht für immer dahin, sondern sie wollte zurück und dann hat sie dort abgetrieben und ist wieder zurück gekommen. Und hat hier gelebt – lebt auch heute immer noch in Deutschland. Eine andere, die bei mir in der Wohnung [im Wohnheim, Anm. d. Autorin] war, sie ist nach der Wende im siebten Monat nach Hause geflogen und dort geblieben. Und ich habe sie auch besucht und ihre Tochter studiert dort. Aber sie hat für sich entschieden, nein ich will das Kind haben und will nicht zurück nach Deutschland.“

Darüber hinaus ergänzt Knoll: „Viele junge Vertragsarbeiter_innen wurden vor ihrer Anreise nicht aufgeklärt und hatten dementsprechend wenig oder gar keine Informationen über Verhütung. Thanh erklärte mir, dass es zwar eine sogenannte ,Einheitspille‘ gab, diese war jedoch nicht auf den Körper der Einzelnen abgestimmt und konnte zu Unverträglichkeit führen. Zudem wurde die Einnahme der Pille oft vergessen, da viele nicht an sie gewöhnt waren.“

Regina: „Und wie wurde das von der Familie gesehen, als sie zurück kam?“
Thanh: „Ganz schlecht, natürlich schlecht. Die Eltern schämten sich. Jetzt ist es ganz anders in Vietnam aber damals ohne Mann und schwanger das ging nicht. Wurde nicht akzeptiert.“
Regina: „Konnten sie trotzdem zusammen dann weiter leben in einer Familie?“
Thanh: „Ja, ja. Wird zwar nicht akzeptiert – aber sie sind immer noch eine Familie. Heute ist es anders, heute können Leute zusammen leben und dann später heiraten.“

Mit einer früheren Abreise war darüber hinaus die Zahlung einer Geldstrafe und die Rückzahlung der Kosten für den Aufenthalt in der DDR verbunden.

Situation nach der Wende: Weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht vorgesehen – Selbstständigkeit als Ausweg

Klaus Dünnhaupt beschrieb 1993 im Portal „Ausländer in der DDR“, dass für VietnamesInnen ebenso wie für MosambikanerInnen die „3.000-Mark Regelung“ vorgesehen war: Nach dem Ende der DDR und der vorzeitigen Kündigung ihrer Verträge sollten sie gegen 3.000 DM in bar das Land verlassen oder sie wären nach Ende ihres genehmigten Aufenthalts auf sich gestellt. Dazu führt Knoll aus: „Am 29.9.1990 wurde festgelegt, dass eine unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erst nach 8 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im vereinten Deutschland ausgestellt werden konnte, wobei die Zeit der DDR nicht mit gerechnet wurde, so dass viele Arbeitsmigrant_innen, die nicht illegalisiert oder abgeschoben werden wollten, die Rückreise antraten.“

Einzige Alternative war laut den Schilderungen von Dünnhaupt ein Fachkräfteprogramm zur beruflichen Weiterbildung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): „Der Wunsch vieler Betroffener war aber die Fortsetzung ihres Aufenthalts in Deutschland, der durch die sogenannten Maßnahmen in keiner Weise unterstützt wurde. Die Teilnahme an den Fachkräfteprogrammen ist an eine Rückkehrverpflichtung nach Abschluss der Ausbildung geknüpft.“ Für dieses Programm bewarben sich auch 500 VietnamesInnen, von denen jedoch kein einziger durch das BMZ angenommen wurde.

Viele VietnamesInnen, die in Deutschland bleiben wollten, mussten ihren Aufenthalt auf andere Art und Weise sichern. Dazu sagte die Journalistin Susanne Hermsen im Beitrag „Der unsichtbare Nachbar aus Vietnam“ in den Prenzlauerberg Nachrichten: „Bis 1995 galt der Grundsatz, dass Vietnamesen ihren Unterhalt selbst finanzieren können müssen, sonst wurden sie ausgewiesen. Jobs gab es für Ausländer faktisch nicht. Das Resultat war, dass sich fast alle selbständig machten, Imbisse, Blumenläden, Einzelhandel.“ Das bestätigt auch die seit 1987 in Ost-Berlin lebende Hanh im Gespräch mit Regina Koll:

Regina: „Viele haben Geschäfte eröffnet, um hier ihr Leben zu finanzieren.“
Hanh: „Ja Bistro, Chinapfanne und so – Blumen verkauft, Nagelstudio, Lebensmittel, Restaurant, Sushi, Thai oder Vietnam.“

Dazu ergänzt die Sozialwissenschaftlerin, dass Almuth Berger, die erste und letzte AusländerInnenbeauftragte der DDR, das Recht auf Gewerbeerlaubnis durchsetzte, mit welcher sich viele VietnamesInnen ihren Aufenthalt sichern konnten: „Nach und nach werden immer mehr Restaurants und Imbisse eröffnet. Diese unter dem Namen ,China-Imbiss‘ oder ,Asia-Imbiss‘ geführten Läden, erweisen sich schnell als eine gute, existenzsichernde Einkommensquelle, die jedoch mit sehr viel harter Arbeit verbunden ist. Ein Arbeitstag kann schon einmal 14 Stunden dauern.“ Anfang der 1990er gründeten sich darüber hinaus viele Vereine von VietnamesInnen, die sich für die Belange ihrer Landsleute stark machten, sich vernetzten und für legale Möglichkeiten zum Aufenthalt in Deutschland für ehemalige VertragsarbeiterInnen stritten.

VietnamesInnen als Opfer rassistischer Diskriminierung

VietnamesInnen wurden in Ostdeutschland nach, aber auch bereits vor der Wende abwertend als „Fidschis“ bezeichnet. Dazu schrieb die in Vietnam geborene und in der DDR aufgewachsene Kommunikationswissenschaftlerin Hong Nga Nguyen Vu im Portal „Netz gegen Nazis“:

„Das Wort ,Fidschi‘ ist als Schimpfwort gedacht, das ich nicht hören möchte. Es wurde zuerst gebraucht, um vietnamesische und überhaupt asiatische Facharbeiter in der ehemaligen DDR zu diskriminieren. Aufgekommen ist es, als viele Menschen aus diesen Ländern in den 1970er, 1980er Jahren angeworben wurden und in die DDR kamen. Es ist ja eigentlich gar kein Schimpfwort, sondern bezieht sich auf Menschen aus einer bestimmten geographischen Region, den Fidschi-Inseln. Dennoch wurde und wird es aus Unwissenheit oder Ignoranz generell als Bezeichnung für asiatisch aussehende Menschen gebraucht.“

Nguyễn Van Tu (Bild: Antifa Nordost)

Nach der Wende eskalierten die rassistischen Anfeindungen. So begannen auch die tagelangen Attacken auf MigrantInnen in Hoyerswerda 1991 zunächst mit Angriffen von rechten Skinheads auf vietnamesische Händler im Zentrum der Neustadt. Aus einer ähnlichen Situation heraus ereignet sich 1992 ein Angriff in Berlin, der tödlich endete und im Spiegel im Beitrag „Alle drei Wochen ein Toter“ folgendermaßen zusammengefasst wurde:

„25. April 1992: In Berlin-Marzahn wird der Vietnamese Nguyen Van Tu, 29, auf offener Straße erstochen. Zahlreiche Passanten sehen zu, wie der Maurer Mike Lillge, 21, ein Klappmesser zückt und den Straßenhändler angreift.“

Die Berliner Gruppe „Antifa Nordost“ erinnerte mit einem Beitrag auf ihrer Website an den Mord:

„Nguyễn Van Tu ist am 24. April 1992 in Berlin, um einen Freund zu besuchen. (...) Als Nguyễn Van Tu am vereinbarten Ort eintrifft, sieht er, wie eine Gruppe deutscher Jugendlicher auf seinen Freund und andere Vietnames*innen, die Textilien und Zigaretten verkaufen, einschlagen und deren Stände zerstören. Nguyễn Van Tu versucht die Angreifer zu stoppen, stellt einen von ihnen zur Rede. Daraufhin sticht ihm der 21-jährige Maurer Mike Lillge mit einem Butterfly-Messer direkt in die Brust. Zum Zeitpunkt des Überfalls um 17:30 Uhr ist der Platz vor dem Einkaufszentrum voll von Menschen, von denen nicht ein einziger eingreift. (…) Nguyễn Van Tu war 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen. Er arbeitete bis zu seiner Entlassung im November 1990 in Waltershausen im VEB Gummikombinat Thüringen. Ende des Jahres wollte Nguyễn Van Tu, auf den in Vietnam fünf Geschwister und seine 70-jährigen Eltern warteten, in seine Heimat zurück, um dort zu heiraten. Er starb im Alter von 29 Jahren.“

Unter Berufung auf einen Beitrag in der taz schilderte die Gruppe auch den Verlauf des Gerichtsprozesses gegen den Täter:

„Als Nguyễn Van Tu’s Mörder vernommen wird, gibt dieser (...) an, mit der Nazipartei ,Deutsche Volksunion‘ (DVU) zu sympathisieren.(...) Der Richter schenkte den Unschuldsbekundungen des Mörders Glauben und setzte die von der Staatsanwältin geforderte fünfjährige Haftstrafe auf vier Jahre herunter. Im Urteilsspruch heißt es, die Tat sei zwar ,Akt verwerflicher Selbstjustiz‘, sei aber ,nicht aus Ausländerfeindlichkeit begangen worden‘.(...) ,Wenn man in diesem Messerstich eine ausländerfeindliche Tat sehen wolle, müsste man sich in den Bereich des Hypnotischen begeben.‘ Als wäre dies für die im Gerichtssaal anwesenden Freund*innen und Angehörige nicht schon Demütigung genug, unterstellte der Richter Nguyễn Van Tu, habe den Nazischläger ,rechtswidrig angegriffen‘.“

 

Quellen:

Alle drei Wochen ein Toter. Der Spiegel vom 31.08.1992. Verfügbar unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13689988.html (zuletzt aufgerufen am 18.11.2016).

Als Arbeitskraft willkommen. Verfügbar unter: http://www.politische-bildung-brandenburg.de/node/2137 (zuletzt aufgerufen am 12.09.2016).

Der unsichtbare Nachbar aus Vietnam. Verfügbar unter: http://www.prenzlauerberg-nachrichten.de/alltag/_/dsfsdf-17570.html (zuletzt aufgerufen am 10.11.2016).

Dünnhaupt, Klaus (1993). Fachkräfteprogramme (FKP) für ehemalige Kontraktarbeiter aus Mosambik, Angola und Vietnam. Verfügbar unter: http://www.auslaender-in-der-ddr.com/home/vertragsarbeitnehmer/fachkr%C3%A4fteprogramme-fkp/ (zuletzt aufgerufen am 10.11.2016).

Gedenken: Rassistische Morde in Marzahn. Verfügbar unter: http://antifa-nordost.org/3301/gedenken-rassistische-morde-in-marzahn/ (zuletzt aufgerufen am 18.11.2016).

Knoll, Regina. (2011). "Heute haben wir viel mehr Sorgen als damals"
Vertragsarbeiterinnen – Alltagserfahrungen und Strategien zur Zeit der DDR und nach der Wende.. Verfügbar unter: https://www.projekte.hu-berlin.de/de/migrationddr/migration-in-die-ddr-und-brd/projekte/vietnam/gesamt (zuletzt aufgerufen am 10.11.2016).

Warum ich das nicht mehr hören will: "Fidschi". Verfügbar unter: http://www.netz-gegen-nazis.de/artikel/warum-ich-das-nicht-mehr-hoeren-will-teil-4-fidschi (zuletzt aufgerufen am 10.11.2016).

Hintergrund

VertragsarbeiterInnen in Hoyerswerda

Wie in der gesamten DDR lebten auch in Hoyerswerda ausländische VertragsarbeiterInnen. Wurden zunächst vor allem Arbeitskräfte aus Polen und Algerien in die Region entsandt, folgten später überwiegend Menschen aus Vietnam und Mosambik.

Erste VertragsarbeiterInnen kamen aus Polen

Bereits 1971 waren VertragsarbeiterInnen in Schwarze Pumpe tätig. Wie Christoph Wowtscherk in seiner Untersuchung von 2014 darstellt, beschäftigte das Kombinat damals mehrere hundert polnische Arbeitskräfte, die „in betriebseigenen Wohnunterkünften in der Albert-Schweitzer-Straße (in Hoyerswerda) untergebracht“ wurden. „Die Hoyerswerdaer nannten noch 1991 die Hausnummer 20 in dieser Straße ,Polenhaus', zu einem Zeitpunkt, als in diesem Aufgang keine polnischen, sondern vietnamesische und mosambikanische Vertragsarbeiter lebten.“ Ab 1974 wurden darüber hinaus 500 Personen zur Arbeitsaufnahme in die DDR entsandt, „wovon die Hälfte im Kombinat Schwarze Pumpe arbeiten sollte.“

Die Arbeitskräfte aus Polen und Algerien waren jedoch nur bis 1981 in der DDR beschäftigt „Die Verträge mit Polen ließ die DDR wegen der dortigen Regierungskrise auslaufen. Algerien protestierte zu Beginn der 1980er Jahre gegen die Ausbeutung seiner Bürger und zog diese aus der DDR ab“, wie Wowtscherk erläutert.

Verstärkter Einsatz von VertragsarbeiterInnen aus Vietnam und Mosambik in den 1980iger Jahren

Interview: Vertragsarbeiter in Hoyerswerda

Laut Wowtscherk lebten in den 1980er Jahren vor allem Menschen aus Mosambik und Vietnam in Hoyerswerda. Bereits 1974 erlernten in der Betriebsberufsschule „Dr. Salvador Allende“ die ersten Personen aus Vietnam den Beruf des Betonfacharbeiters. Bis 1980 steigerte sich die Zahl der Auszubildenden auf insgesamt 143. Die ersten Mosambikaner trafen Anfang der 1980er Jahre in Hoyerswerda ein.

Anfang September 1991 lebten rund 100 Menschen aus Mosambik in Hoyerswerda, die in der Unterkunft in der Albert-Schweitzer-Straße untergebracht waren. Ihre Arbeitsverträge waren gekündigt und es gab bereits festgelegte Termine zur Rückkehr nach Mosambik, wie das Wochenblatt vom 03.09.1991 berichtete. Laut Lausitzer Rundschau vom 26.09.1991 blieben nach den Angriffen im September 1991 noch 39 Mosambikaner und 31 Vietnamesen in Hoyerswerda, auch für sie gab es bereits einen Abreisetermin.

Weitere Gruppen an VertragsarbeiterInnen, die laut Christoph Wowtscherk im Laufe der DDR-Zeit in Hoyerswerda gelebt hatten, kamen aus Ungarn, der Tschechoslowakei und Jugoslawien.

„...seit jeher eine latente Fremdenfeindlichkeit...“

Wie der für Hoyerswerda zuständige Landrat Friedhart Vogel Ende September 1991 gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtete, hatte es in der Stadt „durch den Zuzug von Gastarbeitern zuerst aus Polen und Algerien später aus Vietnam und Moçambique (...) seit jeher eine latente Fremdenfeindlichkeit gegeben.“ Aus Berichten der ausländischen ArbeiterInnen, sowie der Dokumentation zahlreicher Vorkommnisse durch offizielle Stellen lässt sich belegen, wie stark die Vorbehalte aus Teilen der Bevölkerung auch im Alltag spürbar waren. Besonders explosiv entluden sich jene schließlich im September 1991.

 

Quellen:

Hoyerswerda atmet auf. Lausitzer Rundschau vom 26.09.1991.

Sie müssen ihre sieben Sachen packen. Wochenblatt vom 03.09.1991.

„Über Konfliktpotential informiert“. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.09.1991.

Wowtscherk, Christoph (2014): Was wird wenn die Zeitbombe hochgeht? Göttingen: V&R unipress, S. 25, 83-90, 102-104

Hintergrund

Schilderungen eines Vertragsarbeiters aus Hoyerswerda

Joaquim
22 Jahre, vier Schwestern

Gespräch: 18.10.1991
Abreise: 20.10.1991

Ich kam gleich nach meiner Schulzeit 1988 in die DDR, um bis 1993 einen Beruf zu erlernen. Ich begann im BKW (Braunkohlewerk) Welzow eine Lehre als Hilfsmaschinist.

Vor der Wende war der Kontakt zu den deutschen Kollegen normal. Auf der Arbeit haben wir nichts von Rassenhass gemerkt. Doch wenn ich die Kollegen in der Stadt traf, kannten sie mich nicht. Es gab niemals eine Einladung zu einem Besuch. In einer Disco war ich zwei Mal. Es gab Probleme und ich ging nicht mehr hin. Im Restaurant war es ebenso. So blieb nur Arbeit – Einkauf – Wohnheim. Ich wäre gern einmal auf den Rummel gegangen, aber aus Angst bin ich niemals dorthin gegangen. Ich wusste von den Kollegen, dass es dort für mich Schwierigkeiten geben kann.

Wenn ich Probleme hatte, bin ich zu niemand gegangen. Ich wusste von den Kollegen, dass mir der Betreuer, der mosambikanische Gruppenleiter und auch die Polizei nicht helfen.

Durch den 1. Mai 1990 kannte ich schon die Ausländerfeindlichkeit in Deutschland. Seit den Randalen denke ich, die Menschen in Hoyerswerda sind für Ausländer gefährlich.

Ich freue mich, dass ich nach Hause fliegen kann ohne Verletzungen. Ich freue mich, dass mich meine Familie gesund empfangen kann.

 

Quelle:

Gespräch aufgezeichnet und freundlicherweise zur Verfügung gestellt durch Waltraud Spill vom Projektarbeit Mosambik e.V.

Hintergrund

Eine Hoyerswerdaerin berichtet

Gudrun Erfurt hat seit 1980 in Hoyerswerda gelebt. Die Geschichtslehrerin arbeitete u.a. in einer Schule für mosambikanische VertragsarbeiterInnen in Weißwasser. In dem Ausschnitt eines Gesprächs aus dem Jahre 2012 schildert sie das Zusammenleben zwischen Deutschen und MosambikanerInnen in Weißwasser im Vergleich zu Hoyerswerda.

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